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Die Smart City Charta fordert die Digitalisierung gezielt einzusetzen, um die lokale Wirtschaft und neue Wertschöpfungsprozesse zu stärken und passende Infrastrukturangebote zur Verfügung zu stellen.
Das Kommunalwirtschaftsrechts der Länder definiert den Handlungsspielraum der Kommunen im Bereich des Wirtschaftens. Damit diese wirtschaftlich tätig werden können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: die Tätigkeiten müssen einen öffentlichen Zweck verfolgen, der Leistungsfähigkeit der Gemeinde entsprechen, nicht in unzulässiger Weise in Konkurrenz zu Privaten treten (Subsidiarität) und die wirtschaftliche Tätigkeit muss einen örtlichen Bezug zum Gemeindegebiet haben.
In der Studie wird das Spektrum der landesrechtlichen Regelungen aufgezeigt. Anhand praktischer Beispiele und Urteile werden Definitionen und Auslegungen der einzelnen Voraussetzungen gezeigt. Es wird dargelegt, inwiefern diese Interpretationen auf den Bereich der Digitalisierung angewandt werden könnten. Was bedeutet Daseinsvorsorge in Bezug auf Digitalisierung und aktuelle, neue Geschäftsmodelle? Welche digitalen Güter oder Leistungen sind heute und in Zukunft Teil der Daseinsvorsorge?