Gemeinsame Beschaffung rechtssicher gestalten

Kostenlose Musterkooperationsvereinbarung zur interkommunalen Beschaffung in Smart-City-Projekten veröffentlicht. Neu

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Gemeinsame Beschaffung rechtssicher gestalten

Kostenlose Musterkooperationsvereinbarung zur interkommunalen Beschaffung in Smart-City-Projekten veröffentlicht.

Gerade für kleinere Kommunen ist es oft sinnvoll, Smart-City-Projekte gemeinsam mit anderen Gemeinden oder Kreisen anzugehen. So können Synergien genutzt und finanzielle und personelle Ressourcen optimal eingesetzt werden. Im Idealfall entstehen übertragbare Lösungen, die auch anderorts genutzt werden können. Eine Hürde ist dabei oft die gemeinsame Beschaffung von Leistungen am Markt: Um diese rechtssicher zu gestalten wurde von der Koordinierungs- und Transferstelle Modellprojekte Smart Cities (KTS) eine Musterkooperationsvereinbarung entworfen.

Gegenstand dieser Mustervereinbarung ist die gemeinsame Beschaffung von Leistungen für die Umsetzung von Smart-City-Projekten durch mehrere öffentliche Auftraggeber im Sinne von §§ 98, 99 GWB als Kooperationspartner. Der von der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) als Partnerin der KTS vorgelegte Vertragsentwurf gliedert sich in die Vorbereitung der gemeinsamen Ausschreibung, ihre Durchführung und die Durchführung des Auftrags. Daneben regelt er die Dokumentation und die Möglichkeit des Beitritts weiterer Kooperationspartner sowie die Haftung der Kooperationspartner gegenübereinander.

Die Vereinbarung ist als Muster ausgestaltet. Zum einen zielt sie darauf ab, Vorschläge für die relevanten Regelungen zu machen, die Grundlage für die gemeinsame Beschaffung sind. Zum anderen gibt es die Möglichkeit, die Vereinbarung an die Bedürfnisse der Kooperation anzupassen; auch hierzu finden sich Vorschläge in dem Muster. Darüber hinaus enthält das Muster Erläuterungen, um die Vertragserstellung zu erleichtern. 

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