Reallabore mit Experimentierklausel

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Beschreibung

Reallabore mit Experimentierklauseln sind ein Rechtsinstrument, um Spielräume für die Erprobung von Innovationen zu schaffen. Auf EU-Ebene wurden Experimentierklauseln beschrieben als „Rechtsvorschriften, die es den für ihre Umsetzung und Durchsetzung zuständigen Behörden ermöglichen, für die Erprobung innovativer Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Ansätze von Fall zu Fall ein gewisses Maß an Flexibilität walten zu lassen." Diesem visionären Vorhaben nimmt sich die Smart City Osnabrück an, in dem sie im Dialog mit Wirtschaft, Wissenschaft und weiteren lokalen Digitalisierungsakteuren die Entwicklung digitaler Technologien und Innovationen in wichtigen städtischen Zukunftsfeldern fördert sowie hervorragende Rahmenbedingungen und die rechtliche Sicherheit für die Erprobung neuer Technologien schafft. Um den Weg für neue Ideen so niederschwellig wie möglich zu machen und Osnabrück als Innovationsstandort zukunftsfest aufzustellen, sind Testräume für Innovationen erforderlich, die es ermöglichen, neue Technologien und Geschäftsmodelle sicher unter realen Bedingungen zu erproben. Gemeinsam mit Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft werden entsprechende Anwendungsfälle identifiziert, entwickelt und erprobt, die den unterschiedlichen Dimensionen des städtischen Zusammenlebens zugutekommen. Mit der Durchführung von Reallaboren ist unmittelbar ein hohes Maß an Partizipation auf allen gesellschaftlichen Ebenen verbunden.

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